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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Eine Dentalversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die in der Schweiz abgeschlossen werden kann, um Zahnbehandlungen finanziell abzusichern. Da die obligatorische Krankenversicherung nach KVG(Krankenversicherungsgesetz) Zahnkosten grundsätzlich nicht übernimmt, schützt eine Dentalversicherung vor hohen Auslagen bei Behandlungen, Kieferorthopädie oder Prothetik. Sie schliesst damit eine wichtige Versorgungslücke und verbessert die langfristige Zahngesundheit.
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Da die Grundversicherung nach KVG Zahnleistungen nur dann übernimmt, wenn sie durch eine schwere Erkrankung, Fehlbildung oder Unfall verursacht werden, tragen die meisten Menschen ihre Zahnkosten vollständig selbst. Dies führt dazu, dass Behandlungen wie Implantate, Kronen oder Wurzelbehandlungen häufig mehrere hundert bis tausend Franken kosten und budgetbelastend sind.
Eine Dentalversicherung entlastet diese finanzielle Last, indem sie je nach Tarif zwischen 50 und 75 % der Kosten übernimmt. Besonders für Kinder ist sie relevant: Kieferorthopädische Behandlungen, etwa Zahnspangen oder Kieferkorrekturen, sind teuer und oft langfristig. Ohne Versicherung entstehen rasch Kosten im fünfstelligen Bereich.
Auch Erwachsene profitieren stark, insbesondere Personen mit erhöhtem Kariesrisiko, Parodontitis-Vorgeschichte oder bereits bestehenden prothetischen Arbeiten. Zudem sorgt eine Dentalversicherung dafür, dass notwendige Behandlungen nicht aus Kostengründen hinausgeschoben werden – ein wichtiger Beitrag zur langfristigen Mundgesundheit.
Dentalversicherungen sind modular aufgebaut. Die wichtigsten Leistungsbereiche sind:
Je nach gewähltem Modell übernimmt die Versicherung einen bestimmten Prozentsatz der Kosten, häufig 50 %, 70 % oder 75 %. Oft existieren jährliche Maximalbeträge, etwa CHF 1000, CHF 2000 oder CHF 3000 pro Jahr.
Ein Beispiel: Kostet eine Behandlung CHF 1200 und übernimmt die Versicherung 70 %, ergibt das:
1200 × 0.70 = CHF 840 Leistung der Versicherung.
Der Eigenanteil der versicherten Person beträgt dann:
1200 − 840 = CHF 360.
Prämien steigen mit dem Alter, da mit zunehmendem Lebensalter häufiger Zahnbehandlungen nötig werden. Ein typisches Beispiel:
Eine 46-jährige Patientin benötigt aufgrund eines stark beschädigten Zahns eine Krone. Die Gesamtkosten inklusive Vorbehandlungen betragen CHF 1800. Ihre Dentalversicherung deckt 70 % der Kosten, maximal CHF 2000 pro Jahr.
Die Berechnung erfolgt wie folgt:
1800 × 0.70 = CHF 1260 Versicherungsleistung
Eigenanteil: 1800 − 1260 = CHF 540
Da die Jahreslimite nicht überschritten wird, deckt die Versicherung den gesamten Anteil von 70 %. Ohne Versicherung müsste die Patientin den vollen Betrag selbst tragen. In diesem Fall spart sie CHF 1260, was mehr als das Vierfache ihrer Jahresprämie ist – ein deutliches Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Ein 13-jähriges Kind benötigt eine feste Zahnspange. Die Gesamtkosten belaufen sich über zwei Jahre auf CHF 9000. Die Dentalversicherung übernimmt für Kieferorthopädie 50 %, bis maximal CHF 5000.
Berechnung:
9000 × 0.50 = CHF 4500 Anspruch
Da die maximale Deckung bei CHF 5000 liegt, werden die vollständigen CHF 4500 übernommen.
Der Eigenanteil der Familie beträgt:
9000 − 4500 = CHF 4500
Ohne Versicherung wären die gesamten 9000 CHF selbst zu tragen. Darüber hinaus wurden die jährlichen Prämien über beide Jahre mit total CHF 480 (2 Jahre à CHF 20 pro Monat) relativ gering gehalten.
Damit schafft die Dentalversicherung einen erheblichen finanziellen Vorteil und ermöglicht eine notwendige Behandlung ohne langfristige finanzielle Belastung.
Die Grundversicherung übernimmt Zahnkosten nur in Ausnahmefällen, etwa bei schweren systemischen Erkrankungen, Unfällen oder angeborenen Anomalien. Für reguläre Behandlungen besteht keine Leistungspflicht.
Dentalversicherungen nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) bieten individuell gestaltete Leistungen. Sie unterscheiden sich klar von ambulanten oder stationären Zusatzversicherungen, die meist keinen spezifischen Zahnleistungskatalog enthalten.
Wichtig ist auch der Zusammenhang mit der Unfallversicherung nach UVG (Unfallversicherungsgesetz): Wenn Zahnschäden durch einen Unfall entstehen, übernimmt die UVG die Kosten vollständig. Dentalversicherungen decken hingegen nur Schäden ohne Unfallursache.
Viele Dentalversicherer verlangen eine Gesundheitsprüfung, oft inklusive zahnärztlicher Bestätigung. Bereits vorhandene Zahnschäden werden häufig ausgeschlossen oder mit Wartefristen versehen.
Typische Wartefristen:
Der Grund ist die Risikoeinschätzung: Ohne Wartefristen würden viele Personen erst kurz vor einer teuren Behandlung eine Versicherung abschliessen. Durch Wartefristen wird das Risiko auf die Versichertengemeinschaft fair verteilt.
Für Personen mit bekannten Zahnproblemen kann es daher sinnvoll sein, frühzeitig eine Dentalversicherung abzuschliessen – idealerweise im Kindes- oder Jugendalter.
Die Dentalversicherung ist eine zentrale Ergänzung im Schweizer Gesundheitssystem, da Zahnbehandlungen teuer und im KVG kaum gedeckt sind. Durch flexible Leistungsstufen, Prozentmodelle und klare jährliche Obergrenzen hilft sie, hohe Zahnarztkosten deutlich zu reduzieren. Die Praxisbeispiele zeigen, dass sich bereits einzelne grössere Behandlungen finanziell stark auswirken können. Für Familien, Erwachsene mit Zahnrisiken und Kinder in kieferorthopädischer Behandlung bietet eine Dentalversicherung spürbare Sicherheit und verbessert langfristig die Mundgesundheit.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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