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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Der BU-Abzug bezeichnet den Lohnanteil, den Arbeitgeber zur Finanzierung der Berufsunfallversicherung (BU) nach dem UVG (Unfallversicherungsgesetz) bezahlen. Im Gegensatz zur Nichtberufsunfallversicherung (NBU) trägt bei der BU ausschliesslich der Arbeitgeber die Prämien. Der BU-Abzug erscheint deshalb nicht auf jedem Lohnzettel; er ist aber ein zentraler Bestandteil des Schweizer Sozialversicherungssystems und schützt Arbeitnehmende bei sämtlichen Arbeitsunfällen.
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Die Berufsunfallversicherung schützt Arbeitnehmende bei Unfällen während der Arbeit oder auf dem direkten Arbeitsweg. Da solche Risiken unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, trägt der Arbeitgeber die Kosten. Dieser Mechanismus reflektiert das Verursacherprinzip: Wer Risiken schafft – hier die Arbeitsumgebung – trägt die finanziellen Folgen der Versicherung.
Die BU-Leistungen sind äusserst umfassend. Sie decken medizinische Behandlungskosten vollständig, übernehmen Lohnersatz in Form von Taggeld (80 % des Lohnausfalls ab dem dritten Tag) und gewähren Renten bei Invalidität oder Tod. Da keine Franchise und kein Selbstbehalt anfallen, ist der Schutz für Arbeitnehmende sehr hoch.
Wirtschaftlich bedeutet der BU-Abzug eine faire Lastenverteilung: Arbeitnehmer werden entlastet, während Arbeitgeber gleichzeitig ein Interesse an sicheren Arbeitsbedingungen haben, da ein hoher Unfallverlauf die BU-Prämien erhöhen kann. Damit entsteht ein natürlicher Anreiz zur Prävention.
Auch wenn der BU-Abzug nicht direkt vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen wird, basiert die Berechnung auf dem versicherten UVG-Lohn. Dieser entspricht dem Bruttolohn bis maximal CHF 148 200 pro Jahr.
Der Versicherer legt einen Branchensatz fest, der je nach Gefährdung stark variiert. Beispiele:
Beispielrechnung:
Berechnung:
72 000 × 0.004 = CHF 288 pro Jahr, getragen vom Arbeitgeber.
Bei einem höheren Risikosatz von 1.2 % ergibt sich:
72 000 × 0.012 = CHF 864 pro Jahr.
Diese Unterschiede zeigen deutlich, dass BU-Prämien stark vom Tätigkeitsfeld abhängig sind.
Ein 29-jähriger Bauarbeiter verdient monatlich CHF 5800, also CHF 69 600 pro Jahr. Die BU-Risikoklasse in seiner Branche beträgt 1.8 %.
Berechnung:
69 600 × 0.018 = CHF 1252.80 pro Jahr, bezahlt vom Arbeitgeber.
Bei einem Arbeitsunfall – beispielsweise einem Sturz vom Gerüst – übernimmt die BU alle medizinischen Kosten, die Reha und ein Taggeld von 80 % seines Lohnes. Bei einem Monatseinkommen von CHF 5800 ergibt dies:
5800 × 0.8 = CHF 4640 Taggeld pro Monat.
Ohne BU müssten solche Leistungen über KVG oder private Versicherungen abgewickelt werden – mit erheblich höheren Kosten für den Betroffenen. Das Beispiel zeigt den immensen Schutzwert der BU.
Eine 42-jährige Sachbearbeiterin verdient CHF 5200 pro Monat, also CHF 62 400 pro Jahr. Da die Risikobranche „Büro“ nur einen Satz von 0.15 % aufweist, ergibt sich folgende Prämie:
62 400 × 0.0015 = CHF 93.60 pro Jahr, getragen durch den Arbeitgeber.
Sie erleidet auf dem Arbeitsweg einen Verkehrsunfall. Da der direkte Arbeitsweg ebenfalls als Berufsunfall gilt, übernimmt die BU sämtliche Behandlungskosten und zahlt ein Taggeld.
Das Beispiel zeigt die Gleichbehandlung aller Angestellten: Unabhängig von Branche oder Lohn erhalten sie denselben Leistungsumfang – jedoch zu unterschiedlichen Kosten für den Arbeitgeber.
Die Berufsunfallversicherung (BU) und die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) bilden gemeinsam das obligatorische UVG-System.
Finanzierung:
Leistungsumfang:
Die Unterschiede liegen also vor allem in der Finanzierung und nicht in den Leistungen. Diese klare Trennung sorgt für Transparenz und gerechte Verteilung von Risiken.
Der BU-Abzug ist nicht nur ein Kostenfaktor, sondern auch ein Steuerungsinstrument. Unternehmen mit vielen Unfällen oder hohen Schadenfällen werden in höhere Risikoklassen eingestuft und zahlen entsprechend mehr.
Dadurch entsteht ein finanzieller Anreiz für Unfallprävention:
Eine Studie des Versicherungsverbands [1] zeigt, dass Unternehmen mit aktivem Sicherheitsmanagement ihre BU-Prämien langfristig um bis zu 30 % senken können.
Gute Prävention schützt also nicht nur Mitarbeitende, sondern lohnt sich auch finanziell.
Der BU-Abzug ist ein zentraler Bestandteil der Schweizer Unfallversicherung und trägt zu einem hohen Schutzniveau für Arbeitnehmende bei. Während der NBU-Abzug vom Arbeitnehmer getragen wird, übernimmt der Arbeitgeber die BU-Prämie vollständig – ein Ausdruck des Solidaritätsprinzips im Arbeitsverhältnis. Die Leistungsbeispiele zeigen, wie wesentlich die BU im Falle eines Arbeits- oder Arbeitswegunfalls ist. Gleichzeitig motiviert das System Arbeitgeber, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen und Risiken aktiv zu reduzieren. Der BU-Abzug ist damit weit mehr als ein Kostenfaktor: Er ist ein Garant für Sicherheit, Stabilität und Fairness im Arbeitsalltag.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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