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DSG-KONFORM
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Die bilateralen Verträge bezeichnen die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU), welche den gegenseitigen Zugang zu Märkten, die Freizügigkeit von Personen sowie die Koordination sozialer Sicherungssysteme regeln. Sie ermöglichen Schweizerinnen und Schweizern wie auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern einen reibungslosen Austausch von Arbeit, Dienstleistungen, Waren und Sozialleistungen und bilden die Grundlage für viele alltägliche Abläufe im Gesundheits- und Versicherungswesen [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Verträge zwischen Schweiz und EU zur Markt- und Personenfreizügigkeit
zentral für Arbeit, Gesundheitsversorgung und Versicherungskoordination
regeln Anerkennung von Sozialversicherungszeiten
erleichtern medizinische Behandlung im EU-Raum
schützen Rechte von Grenzgängern und Arbeitnehmenden
sichern gegenseitige wirtschaftliche Zusammenarbeit
im Schweizer Gesundheitswesen unverzichtbar
Die bilateralen Verträge bestehen aus zwei grossen Paketen:
Für das Gesundheits- und Versicherungswesen ist insbesondere das Abkommen über die Freizügigkeit und Sozialversicherungskoordination relevant.
1. Personenfreizügigkeit
2. Sozialversicherungskoordination
3. Krankenversicherung (KVG)
4. Grenzgängerregelungen
Wenn eine Person in mehreren EU-/EFTA-Ländern gearbeitet hat, werden die Beitragsjahre zusammengerechnet.
Beispiel:
10 Jahre AHV Schweiz
15 Jahre deutsche Rentenversicherung
→ Total 25 Versicherungsjahre
Die Renten werden anteilig bezahlt:
Schweiz zahlt für 10/25
Deutschland für 15/25
Beispiel:
Schweizerin wird in Italien medizinisch behandelt:
Wichtig:
Schweizer Franchise und Selbstbehalt gelten nicht, es gelten die lokalen Regeln.
Beispiel Grenzgänger CH-DE:
Schweizer Arbeitgeber
Lohn: 5’800 CHF
Person wählt deutsche GKV:
Beitragssatz ca. 15 % des deutschen Einkommens
→ Kassenbeitrag basiert nicht auf Schweizer Lohn
→ Beitrag z. B. 250 €/Monat (je nach Kasse)
Wäre die Person im KVG geblieben:
→ ca. 330 CHF/Monat
Ein 48-jähriger französischer Pflegefachmann arbeitet seit 12 Jahren im Kanton Waadt, wohnt in Frankreich.
Durch die bilateralen Verträge ist klar geregelt:
Lohn: 6’200 CHF
AHV-Beitrag: 5,3 % → 328.60 CHF
Dieser Beitrag wird voll angerechnet.
Später (nach 30 Arbeitsjahren in CH und FR):
Schweiz zahlt Rente anteilig für 12 Jahre, Frankreich für 18 Jahre.
Ohne Bilaterale müsste er Doppelbeiträge zahlen oder hätte Rentenlücken.
Eine 62-jährige Schweizerin macht Urlaub in Spanien und erleidet eine akute Erkrankung.
Kosten im Spital: 650 CHF
Spanische Krankenversicherung übernimmt: 550 CHF
Eigenanteil lokal: 100 CHF
Dank bilateraler Verträge:
Wäre sie ausserhalb EU/EFTA:
→ KVG würde nur bis Kosten in der Schweiz zahlen
→ Eigenkosten möglicherweise > 300 CHF
Über 60 % aller Schweizer Exporte gehen in die EU – ohne bilaterale Verträge wären Zölle, Barrieren und Verzögerungen die Folge.
EU-Bürger können in der Schweiz arbeiten, wodurch:
Die Verträge verhindern:
Dank Schengen:
Durch die bilateralen Verträge:
Die EO (Erwerbsersatzordnung) spielt hingegen nur eine nationale Rolle (Mutterschaft, Militärdienst), ist aber durch bilaterale Abkommen hinsichtlich Auszahlung ins Ausland teilweise geregelt.
Dank der Verträge:
Die bilateralen Verträge sind ein zentrales Fundament der Schweizer Wirtschafts-, Gesundheits- und Sozialpolitik. Sie ermöglichen Mobilität, sichern die Versorgung im Gesundheitswesen, erleichtern internationale Versicherungsabläufe und schützen Millionen Menschen vor administrativen und finanziellen Hürden. Ohne diese Verträge wären Gesundheitsversorgung, Arbeitsmarkt und die Attraktivität der Schweiz für Fachkräfte deutlich eingeschränkt. Sie sind damit ein unverzichtbares Instrument moderner Schweizer Politik.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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