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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Betreuungsgutschriften sind fiktive Einkommen, die der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) gutgeschrieben werden, wenn eine versicherte Person pflegebedürftige Angehörige betreut. Sie erhöhen das massgebende Einkommen für die spätere AHV-Rente und verhindern, dass pflegende Angehörige durch ihren Einsatz finanzielle Nachteile erleiden. Die Gutschriften gelten pro Jahr und werden zusätzlich zu Erwerbseinkommen gezählt [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Fiktive Einkommen zur Verbesserung der AHV-Rente
Für Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger gedacht
Gutschrift pro Jahr entspricht einer vollen jährlichen AHV-Invalidenrente
Muss jährlich beantragt werden
Möglich für Betreuung von Eltern, Partnern oder Kindern mit Behinderung
AHV-Beitragspflicht bleibt bestehen
Steigert später die persönliche Altersrente
Betreuungsgutschriften sollen pflegende Angehörige finanziell entlasten. Die AHV berücksichtigt den Pflegeaufwand, indem jedem Jahr, in dem eine Betreuung stattfindet, ein fiktives Einkommen gutgeschrieben wird. Dieses wird zum Erwerbseinkommen addiert und verbessert die spätere Altersrente.
Der betreute Angehörige muss:
Der pflegende Angehörige muss:
Die Betreuungsgutschrift = jährlicher Betrag einer vollen Invalidenrente.
2024: 44’100 CHF
Dieser Betrag wird dem persönlichen Einkommen zugerechnet:
Massgebendes Einkommen =
(Effektives Einkommen + Betreuungsgutschrift) ÷ geteilte Versicherungsjahre
Viele pflegende Angehörige reduzieren wegen der Betreuung ihr Arbeitspensum.
Betreuungsgutschriften kompensieren den Lohnverlust teilweise – langfristig erhöht das die AHV-Rente.
Pflegearbeit bleibt oft unsichtbar.
Die Gutschrift ist eine gesetzliche Anerkennung dieser Leistung.
Indem Angehörige pflegen, werden professionelle Pflegekosten reduziert.
Da Pflegearbeit überwiegend von Frauen geleistet wird, verhindert die Gutschrift geschlechterspezifische Rentenlücken.
Eine 58-jährige Frau betreut ihre 84-jährige Mutter, die eine Hilflosenentschädigung leichten Grades erhält.
Sie reduziert ihr Arbeitspensum von 80 % auf 50 %, wodurch ihr Einkommen von 68’000 CHF auf 42’000 CHF sinkt.
Durch die Betreuungsgutschrift (44’100 CHF) ergibt sich:
Massgebendes Einkommen:
42’000 + 44’100 = 86’100 CHF
Ohne Betreuungsgutschrift würde ihr durchschnittliches Renteneinkommen massiv sinken.
Über die verbleibenden 7 Beitragsjahre verbessert die Gutschrift ihre AHV-Altersrente um ca.:
Berechnung:
Rentenzuschlag ca. 12 CHF pro 1’000 CHF Einkommen
44’100 × 0.012 = 529 CHF/Jahr Rentensteigerung
→ ca. 44 CHF pro Monat
Über die gesamte Lebensdauer der AHV-Rente ergibt das eine Erhöhung von mehr als 10’000 CHF.
Dieses Beispiel zeigt deutlich den langfristigen Nutzen der Gutschrift.
Ein 45-jähriger Vater betreut seinen 12-jährigen Sohn mit schwerer Behinderung. Beide Eltern arbeiten Teilzeit, aber der Vater übernimmt die Hauptpflege.
Er verdient 45’000 CHF pro Jahr.
Die Betreuungsgutschrift (44’100 CHF) wird angerechnet:
Massgebendes Einkommen:
45’000 + 44’100 = 89’100 CHF
Die AHV-Altersrente steigt damit voraussichtlich um ca.:
44’100 × 0.012 = 529 CHF/Jahr
→ ca. 44 CHF/Monat
Bei einer Rentenbezugsdauer von 20 Jahren sind das zusätzliche über 10’000 CHF.
Das Beispiel zeigt, wie Betreuungsgutschriften Pflegearbeit finanziell absichern.
Erziehungsgutschriften:
Betreuungsgutschriften:
Viele Menschen verwechseln diese beiden Formen – wichtig ist die klare Unterscheidung.
Betreuungsgutschriften müssen jedes Jahr neu bei der kantonalen Ausgleichskasse beantragt werden.
Notwendig sind:
Frist: immer bis spätestens Ende des Folgejahres.
Die Erwerbsersatzordnung (EO) deckt Mutterschaft/Vaterschaft sowie Militärdienst ab – Betreuungsgutschriften wirken sich darauf nicht aus.
IV (Invalidenversicherung) übernimmt medizinische Massnahmen, aber nicht die Altersvorsorge pflegender Angehöriger.
Diese Lücke wird durch die Betreuungsgutschriften geschlossen.
„Betreuungsgutschriften bekommt man automatisch.“
→ falsch, Antrag notwendig.
„Die Gutschrift wird ausbezahlt.“
→ nein, sie zählt nur als fiktives Einkommen.
„Man muss selbst pflegen.“
→ Betreuung darf auch organisiert oder koordiniert werden.
„Nur Ehepartner können beantragen.“
→ falsch, auch Kinder, Geschwister, Freunde.
„Der Hilflosigkeitsgrad spielt keine Rolle.“
→ doch, er ist zwingend.
„Mehrere Personen können gleichzeitig Gutschriften erhalten.“
→ nein, pro betreuter Person gibt es eine Gutschrift.
Betreuungsgutschriften sind ein ausgesprochen wichtiges Instrument der schweizerischen AHV, um Menschen, die Angehörige pflegebedürftig machen, finanziell abzusichern. Sie verhindern Rentenlücken, honorieren Pflegearbeit und unterstützen die langfristige soziale und wirtschaftliche Stabilität von Betreuenden. Durch ihre rentensteigernde Wirkung und die Möglichkeit, auch bei Betreuung junger Menschen mit Behinderung zu wirken, sind sie ein tragender Bestandteil der sozialen Absicherung in der Schweiz. Ein jährlicher Antrag lohnt sich daher für alle pflegenden Angehörigen.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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