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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Der Ausweis L, auch Kurzaufenthaltsbewilligung, ist eine zeitlich befristete Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für ausländische Staatsangehörige, die sich weniger als ein Jahr in der Schweiz aufhalten. Er betrifft insbesondere Personen mit befristeten Arbeitsverträgen, Weiterbildungen oder Projektaufträgen. Der Ausweis regelt Aufenthalt, Krankenversicherungspflicht nach KVG, Sozialabgaben und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen.
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Bewilligung für Aufenthalte unter zwölf Monaten
Grundlage: befristeter Arbeitsvertrag oder Ausbildungszweck
Krankenversicherungspflicht nach Schweizer KVG
Sozialversicherungspflicht: AHV, IV, EO, ALV
Verlängerung nur bei weiterbestehendem Arbeitsverhältnis
Arbeitgeber meldet Personen zwingend an
Häufig genutzt bei Projekt- und Saisonarbeit
Der Ausweis L ermöglicht Unternehmen, kurzfristige Fachkräfte, Saisonangestellte oder Projektmitarbeitende einzustellen. Gleichzeitig stellt er sicher, dass Personen trotz kurzer Aufenthaltsdauer vollständig in das Schweizer Sozialversicherungssystem integriert werden. Dazu gehören:
Auch die Krankenversicherungspflicht nach KVG spielt eine zentrale Rolle. Nach Ankunft in der Schweiz müssen Personen mit L-Bewilligung innerhalb von drei Monaten eine Grundversicherung abschliessen. Sie haben damit denselben Versicherungsschutz wie dauerhaft Wohnhafte – ein wichtiges Element, da medizinische Leistungen in der Schweiz sehr teuer sind.
Der Ausweis L schafft somit rechtliche und soziale Sicherheit, sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeitende. Er verhindert Schwarzarbeit, stellt die Zahlung von Sozialbeiträgen sicher und harmonisiert arbeitsrechtliche Bedingungen.
Arbeitnehmer mit L-Bewilligung bezahlen die gleichen Sozialversicherungsbeiträge wie in der Schweiz ansässige Personen. Beispiele:
AHV/IV/EO total: 10.6 %, davon Arbeitnehmeranteil 5.3 %
ALV: 2.2 %, Arbeitnehmeranteil 1.1 %
Beispielrechnung bei einem Monatslohn von CHF 4500:
Total Sozialabzug: CHF 288.– pro Monat
Die Krankenversicherungsprämien sind unabhängig vom Einkommen. Beispiel:
Wer die Franchise nicht ausschöpft, zahlt ausschliesslich die Monatsprämie. Damit entstehen reale Jahreskosten von 280 × 12 = CHF 3360.
So werden Versicherungs- und Abgabenlast transparent und nachvollziehbar berechnet.
Eine 32-jährige Informatikerin erhält einen sechsmonatigen Projektvertrag in Zürich. Ihr Monatslohn beträgt CHF 7000. Sie meldet sich mit einer L-Bewilligung an.
Berechnung der Sozialabgaben:
AHV/IV/EO (5.3 %): 7000 × 0.053 = CHF 371
ALV (1.1 %): 7000 × 0.011 = CHF 77
Total monatlicher Abzug: CHF 448
Da sie eine Schweizer Grundversicherung benötigt, wählt sie ein Modell für CHF 260 pro Monat.
Jahreskosten (für sechs Monate): 260 × 6 = CHF 1560.
Während ihres Aufenthaltes benötigt sie eine ambulante Behandlung im Wert von CHF 380. Aufgrund ihrer Franchise von CHF 2500 zahlt sie die Kosten vollständig selbst. Das Beispiel zeigt, wie relevant die Wahl der Franchise bei kurzer Aufenthaltsdauer ist.
Ein 28-jähriger Mann arbeitet acht Monate in der Gastronomie in Bern und verdient monatlich CHF 4200.
Berechnung Sozialabzüge:
AHV/IV/EO (5.3 %): 4200 × 0.053 = CHF 222.60
ALV (1.1 %): 4200 × 0.011 = CHF 46.20
Total Sozialabzug: CHF 268.80
Er wählt eine Krankenversicherung für CHF 310 pro Monat.
Bei einer Verletzung während der Arbeit greift die UVG (obligatorische Unfallversicherung), wodurch weder Franchise noch Selbstbehalt anfallen. Ein Spitalaufenthalt von CHF 8900 wird vollständig übernommen. Das Beispiel zeigt, dass Personen mit Ausweis L denselben UVG-Schutz geniessen wie alle anderen Arbeitnehmenden in der Schweiz.
Der Ausweis L unterscheidet sich dadurch, dass er befristet ist und vor allem projekt- oder saisonbezogen genutzt wird, ohne langfristigen Aufenthaltsstatus.
Für Arbeitgeber schafft der Ausweis L rechtliche Sicherheit, da er zeigt, dass der Mitarbeitende ordnungsgemäss angemeldet ist und arbeiten darf. Er erleichtert die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte für zeitlich begrenzte Projekte oder Saisons.
Für Arbeitnehmer ist der Ausweis L ein Zugangstor zum Schweizer Arbeitsmarkt – mit allen Rechten und Pflichten bezüglich Sozialversicherung, Krankenversicherung und arbeitsrechtlichem Schutz. Trotz kurzer Aufenthaltsdauer geniessen sie denselben Unfall- und Sozialschutz wie Schweizer Arbeitnehmende.
Der Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung) ist ein essenzielles Instrument für befristete Arbeitsverhältnisse in der Schweiz. Er schafft klare Regeln für Aufenthalt, Krankenversicherung und Sozialabgaben. Die Praxisbeispiele zeigen, wie unterschiedlich die finanzielle Belastung je nach Lohn, Branche und Versicherungswahl ausfallen kann. Für Unternehmen bietet der Ausweis Flexibilität, für Arbeitnehmende die Möglichkeit, zeitlich limitiert in einem stabilen sozialen System zu arbeiten. Die Kurzaufenthaltsbewilligung trägt damit wesentlich zur Mobilität und wirtschaftlichen Dynamik der Schweiz bei.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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