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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist eine private oder halbprivate Versicherungslösung, die eine versicherte Person finanziell absichert, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Unfall zeitweise oder dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Sie ergänzt staatliche Leistungen wie AHV, IV und EO, die oft nur einen Teil des Einkommensverlustes abdecken. Ziel ist, den Lebensstandard trotz Erwerbsausfall zu sichern und finanzielle Härten zu verhindern [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
schützt vor Einkommensverlust bei Krankheit oder Unfall
zahlt Taggeld oder Renten bei Arbeitsunfähigkeit
ergänzt AHV, IV und Erwerbsersatzleistungen (EO)
Leistungen abhängig vom Grad der Arbeitsunfähigkeit
wichtig für Selbstständige und Arbeitnehmende ohne KTG
Wartefristen und Gesundheitsprüfung üblich
zentrale Absicherung zur Existenzsicherung
Die Versicherung zahlt eine Leistung, wenn eine medizinisch bestätigte Arbeitsunfähigkeit besteht. Dies kann ein temporärer Zustand sein oder in Richtung Invalidität gehen. Die Leistungen unterscheiden sich je nach Produkt:
Viele Versicherte nutzen beide Formen:
→ Taggeld für kurzfristigen Ausfall
→ Rente für langfristige Invalidität
Diese Systeme decken nicht den gesamten Lohn ab, weshalb private Lösungen notwendig sind.
Beispiel:
Monatslohn: 7’000 CHF
Versicherung deckt 80 %
→ Taggeldberechnung:
7’000 × 0.80 = 5’600 CHF/Monat
Tagesansatz: 5’600 ÷ 30 = 186.70 CHF/Tag
Bei 50 % Arbeitsunfähigkeit:
→ 93.35 CHF/Tag
Prämie Taggeld: ca. 1,2 % des versicherten Jahreslohns
Beispiel:
Jahreslohn 84’000 CHF
84’000 × 0.012 = 1’008 CHF/Jahr
Wird z. B. eine Rente von 2’000 CHF/Monat gewünscht:
Jahresleistung: 24’000 CHF
Typische Prämie: 1–2,5 %
→ 24’000 × 0.015 = 360 CHF/Jahr
Ein 44-jähriger selbstständiger Schreiner hat keine Krankentaggeldversicherung.
Er erleidet eine Lungenentzündung und ist 60 Tage vollständig arbeitsunfähig.
Ohne Versicherung:
Lohnausfall:
7’500 CHF/Monat → 250 CHF/Tag
→ 60 × 250 = 15’000 CHF Einkommensverlust
Mit Arbeitsunfähigkeits-Taggeldversicherung:
80 % Deckung → 200 CHF/Tag
→ 60 × 200 = 12’000 CHF, die ausgezahlt werden
Er spart damit 12’000 CHF Existenzverlust – trotz Prämie von 1’100 CHF/Jahr.
Dieses Beispiel zeigt, wie Selbstständige besonders stark gefährdet sind.
Eine 36-jährige Angestellte erkrankt an einer schweren Depression.
Arbeitsunfähigkeit: 100 % für 10 Monate.
Taggeld:
Monatslohn: 5’800 CHF
80 % Leistung = 4’640 CHF/Monat
→ 10 Monate = 46’400 CHF
Nach 10 Monaten:
Reintegration nicht möglich → IV-Anmeldung
IV berechnet Rentenanspruch:
Invaliditätsgrad 60 % → Teilrente, z. B. 1’400 CHF/Monat
Private Arbeitsunfähigkeitsversicherung ergänzt:
vereinbarte Rente: 1’200 CHF/Monat
Total monatlich: 2’600 CHF
Dieses Beispiel zeigt, wie private und staatliche Leistungen zusammenwirken.
Ein Lohnausfall über wenige Wochen hinweg kann verkraftbar sein – aber bei mehreren Monaten werden finanzielle Reserven schnell aufgebraucht.
AHV, IV und EO sind wertvoll, aber:
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung deckt die grosse Lücke dazwischen.
Arbeitgeber profitieren davon, wenn Mitarbeitende ihre finanzielle Absicherung organisiert haben.
Viele Firmen bieten KTG-Kollektivverträge an, doch diese enden oft bei Kündigung oder Stellenwechsel.
Psychische Erkrankungen verursachen über 40 % der IV-Renten.
Taggeld- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen müssen zunehmend länger zahlen.
Viele Versicherungen verlangen:
Wer bereits psychische oder chronische Erkrankungen hat, erhält:
Deshalb lohnt sich ein früher Abschluss.
Die zweite Säule (BVG) beinhaltet Invalidenleistungen.
Bei Arbeitsunfähigkeit gelten:
Die private Arbeitsunfähigkeitsversicherung ergänzt diese Leistungen sinnvoll.
Beispiel:
BVG-Rente: 1’500 CHF
IV-Rente: 1’300 CHF
Private Rente: 1’000 CHF
→ Total Einkommen: 3’800 CHF
Versicherte können wählen:
Je länger die Wartefrist, desto tiefer die Prämie.
Beispiel:
14 Tage Wartefrist → 1’200 CHF/Jahr
90 Tage Wartefrist → 760 CHF/Jahr
„IV deckt alles bei Arbeitsunfähigkeit.“
→ falsch: IV greift erst nach Monaten und nur bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit.
„KTG und Arbeitsunfähigkeitsversicherung sind dasselbe.“
→ KTG deckt kurzfristigen Ausfall, Arbeitsunfähigkeitsversicherung teils langfristigen.
„Selbstständige sind automatisch versichert.“
→ falsch: sie haben keinen obligatorischen Schutz.
„Psychische Erkrankungen sind immer gedeckt.“
→ abhängig vom Vertrag – oft mit Einschränkungen.
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist im Schweizer Versicherungs- und Sozialwesen ein entscheidender Baustein zur finanziellen Absicherung. Sie schützt Arbeitnehmende und Selbstständige vor massiven Einkommensverlusten, ergänzt die staatlichen Systeme und bietet Sicherheit in Situationen, in denen Krankheit oder Unfall die Erwerbsfähigkeit stark einschränken. Angesichts steigender psychischer Belastungen und zunehmender Arbeitsausfälle gewinnt sie für private Haushalte und Firmen weiter an Bedeutung.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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