Arbeitnehmerbeitrag: Was ist damit gemeint?

Der Arbeitnehmerbeitrag in der Schweiz ist ein fester Prozentsatz des Lohnes, den Arbeitnehmende für Sozialversicherungen wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Arbeitslosenversicherung (ALV) abgeben. Diese Beiträge sind entscheidend für Rentenansprüche und für soziale Sicherheit bei Arbeitslosigkeit oder Invalidität. Die Beiträge werden als Prozentsatz des Bruttoeinkommens berechnet und direkt vom Lohn abgezogen.

Was unsere Nutzer sagen

5 stars
"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
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"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
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"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
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