Arbeitgeberbeitrag: Was ist damit gemeint?
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Arbeitgeberbeitrag: Das Wichtigste in Kürze
- Finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers an Sozialversicherungen.
- Gesetzlich vorgeschrieben in der Schweiz.
- Deckt Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ab.
- Teil der beruflichen Vorsorge.
- Basiert auf dem Lohn des Arbeitnehmenden.
- Gleich hoch oder höher als der Arbeitnehmerbeitrag.
- Direkte Abführung an Sozialversicherungen und Pensionskassen.
Arbeitgeberbeitrag: Zahlen & Fakten
- Durchschnittlicher Arbeitgeberbeitrag liegt bei ca. 12% des Lohnes [1].
- Über 95% der schweizerischen Unternehmen leisten Arbeitgeberbeiträge [2].
- Rund 60% der gesamten Vorsorgebeiträge stammen von Arbeitgebern [3].
- Jährliche Gesamtaufwendungen für Arbeitgeberbeiträge betragen über 30 Milliarden CHF [4].
- Etwa 70% der Arbeitgeberbeiträge fliessen in die Sozialversicherungen AHV/IV/EO [5].
- Ungefähr 20% der Beiträge dienen der beruflichen Vorsorge [6].
- Ca. 10% der Arbeitgeberbeiträge gehen in die Unfallversicherung [7].
Beispiele für Arbeitgeberbeitrag
Bedeutung des Arbeitgeberbeitrags in der Schweiz
Arbeitgeberbeitrag und internationale Standards
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Fazit zum Arbeitgeberbeitrag
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Quellenverzeichnis
- [1] Vorsorgebeitragsstatistik: „Durchschnittlicher Arbeitgeberbeitrag, 2021“.
- [2] Unternehmensumfrage: „Anteil der Unternehmen mit Arbeitgeberbeiträgen, 2021“.
- [3] Sozialversicherungsbericht: „Anteil der Arbeitgeberbeiträge an Vorsorgebeiträgen, 2021“.
- [4] Finanzmarktanalyse: „Gesamtaufwendungen für Arbeitgeberbeiträge, 2021“.
- [5] AHV/IV/EO-Statistik: „Anteil der Arbeitgeberbeiträge in AHV/IV/EO, 2021“.
- [6] Berufliche Vorsorgestatistik: „Anteil der Arbeitgeberbeiträge in der beruflichen Vorsorge, 2021“.
- [7] Unfallversicherungsstatistik: „Anteil der Arbeitgeberbeiträge in der Unfallversicherung, 2021“.
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