Arbeitgeberbeitrag: Was ist damit gemeint?

Der Arbeitgeberbeitrag in der Schweiz bezieht sich auf die finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers an den Sozialversicherungen und der beruflichen Vorsorge seiner Angestellten. Diese Beiträge sind gesetzlich vorgeschrieben und decken Teile der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge sowie der Unfallversicherung ab.


Was unsere Nutzer sagen

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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
5 stars
"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
5 stars
"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
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