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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Anerkannte Masseure sind Therapeutinnen und Therapeuten, deren Ausbildung, Qualifikationen und berufliche Kompetenzen offiziell von Schweizer Versicherungen, Registern und Berufsorganisationen geprüft und bestätigt wurden. Diese Anerkennung ist entscheidend, damit Massagebehandlungen – insbesondere im Bereich der Komplementärmedizin – über Zusatzversicherungen erstattet werden können. Sie garantiert hohe Behandlungsqualität, Patientensicherheit und Transparenz bei der Vergütung therapeutischer Leistungen.
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Anerkennung stellt fachliche Qualifikation sicher
Notwendig für Vergütung durch Zusatzversicherungen
EMR, ASCA und NVS prüfen Qualität und Ausbildung
Nur anerkannte Masseure dürfen über Versicherung abrechnen
Weiterbildungen sind jährlich Pflicht
Anerkennung betrifft Methode und Therapeut
Schutz vor Fehlbehandlungen und Qualitätsmängeln
Die Anerkennung erfolgt durch Institutionen wie:
Diese Organisationen prüfen Ausbildungsumfang, Praxiserfahrung und therapeutische Methoden. Typisch sind:
Für die Versicherungen sind anerkannte Masseure kalkulierbare Risiken. Beispiel einer Leistungsberechnung:
Massage: CHF 120
Versicherung deckt 75 %:
120 × 0.75 = CHF 90 Rückerstattung
Eigenkosten: CHF 30
Verfügt ein Therapeut nicht über die nötige Anerkennung, wird der Betrag nicht erstattet.
Eine 45-jährige Patientin besucht wegen chronischen Nackenverspannungen einen EMR-anerkannten medizinischen Masseur.
Kosten pro Sitzung: CHF 130
8 Sitzungen im Jahr → 8 × 130 = CHF 1’040
Ihre Zusatzversicherung deckt 80 % bis max. CHF 800 pro Jahr.
Vergütungsberechnung:
1’040 × 0.80 = 832 → maximal möglich: 800
→ Rückerstattung CHF 800
Eigenkosten: 1’040 – 800 = CHF 240
Da der Masseur anerkannt ist, erhält die Patientin den maximalen Jahresbetrag. Ohne Anerkennung hätte sie die gesamten CHF 1’040 zahlen müssen.
Ein 30-jähriger Mann lässt sich von einem Wellnessmasseur behandeln, um Rückenschmerzen zu lindern.
Kosten: 10 Sitzungen à CHF 110 = CHF 1’100
Er geht davon aus, dass seine Zusatzversicherung 50 % übernimmt. Da der Masseur jedoch weder EMR- noch ASCA-anerkannt ist, erhält er keine Rückerstattung.
Finanzieller Unterschied:
Erwartet: 1’100 × 0.50 = 550
Erhalten: 0
Der Fall zeigt, wie entscheidend die Anerkennung für die Rückerstattung ist und warum Patienten vorab prüfen müssen, ob ein Therapeut anerkannt ist.
Die Anerkennung schützt vor Qualitätsmängeln und Fehlbehandlungen, denn Masseure erhalten sie nur mit:
Versicherungen reduzieren dadurch Risiken und Missbrauch.
Patienten profitieren von:
Versicherungstechnisch gilt: Anerkannte Masseure haben tiefere Schadensrisiken und verursachen weniger Reklamationen, was langfristig Prämienstabilität fördert.
Nicht jede Methode ist automatisch anerkannt. Häufig vergütete Methoden sind:
Versicherungen führen Listen mit anerkannten Methoden. Das bedeutet: Der Therapeut UND die Methode müssen gleichzeitig anerkannt sein, sonst entfällt die Leistungspflicht.
Die Anerkennung unterscheidet sich je nach Institution:
Beispiel:
Ein Masseur kann EMR-anerkannt sein, aber bei gewissen Krankenkassen nicht gelistet – in diesem Fall erfolgt keine Vergütung.
Viele Patienten verwechseln diese Unterschiede, weshalb es wichtig ist, direkt bei der eigenen Versicherung nachzufragen.
Die Anerkennung führt zu klar definierten Vergütungsmodellen. Versicherer legen Höchstbeträge pro Jahr fest, z. B.:
Beispiel Berechnung:
Jahreslimit: CHF 500
Sitzung: CHF 120
Vergütung 75 %: CHF 90 pro Sitzung
500 ÷ 90 ≈ 5,5 → 5 Sitzungen vergütet
Patient zahlt bei 8 Sitzungen:
5 × 30 (Eigenanteil) = 150
3 × 120 = 360
Total Eigenkosten = CHF 510
So werden jährliche Budgetgrenzen kalkuliert.
Wenn ein Therapeut falsche Informationen über seine Anerkennung macht, drohen:
Auch Patienten tragen Risiken, denn Behandlungen bei nicht anerkannten Therapeuten werden vollständig privat finanziert.
Moderne Versicherer bieten Apps, in denen Versicherte sofort prüfen können, ob ein Masseur anerkannt ist. Vorteile:
Diese Digitalisierung reduziert Fehler und beschleunigt Rückerstattungen.
Anerkannte Masseure tragen zur Prävention und Rehabilitation bei. Sie reduzieren Arztbesuche, fördern Beweglichkeit und mindern chronische Beschwerden.
Gesundheitsökonomischer Nutzen:
Reduktion muskulärer Beschwerden → weniger Arbeitsausfälle
Beispiel Kostenvergleich:
Arztbesuch + Medikamente: CHF 250
Massagebehandlung (anerkannter Masseur): CHF 130 (mit Rückerstattung oft nur CHF 30–60 Eigenkosten)
Dadurch entsteht ein nachhaltiger gesundheitlicher und volkswirtschaftlicher Nutzen.
Anerkannte Masseure sind ein zentraler Bestandteil des Schweizer Gesundheitswesens. Ihre Qualifikation ermöglicht Patienten qualitativ hochwertige Behandlungen und stellt sicher, dass Zusatzversicherungen Leistungen korrekt vergüten. Wer Massagen regelmässig nutzt, sollte auf erkennbare Anerkennungslabels achten, um Kostenfallen zu vermeiden. Die Anerkennung dient nicht nur als Qualitätsmerkmal, sondern schafft Vertrauen, Sicherheit und finanzielle Planbarkeit für Versicherte.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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