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DSG-KONFORM
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Eine Änderungskündigung bezeichnet die Kündigung eines bestehenden Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber, verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu veränderten Bedingungen weiterzuführen. Sie kommt in der Schweiz zum Einsatz, wenn Arbeitgeber wesentliche Vertragsbestandteile wie Lohn, Arbeitszeit, Funktion oder Einsatzort anpassen wollen. Für Mitarbeitende bedeutet sie eine schwierige Entscheidung zwischen Annahme, Ablehnung oder Weiterverhandlung.
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Eine Änderungskündigung besteht aus zwei Teilen: der formellen Kündigung des bestehenden Vertrags und dem Angebot eines neuen Vertrags zu geänderten Bedingungen. Der Arbeitgeber muss die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist einhalten, in der Regel 1–3 Monate.
Die Berechnung neuer Arbeitsbedingungen erfolgt häufig aufgrund wirtschaftlicher Veränderungen oder organisatorischer Anpassungen.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter verdient bisher CHF 6’000 pro Monat. Aufgrund einer betrieblichen Restrukturierung soll der Lohn um 10 % reduziert werden.
Neue Lohnberechnung: CHF 6’000 × 0.90 = CHF 5’400
Diese Anpassung wird mit einer Änderungskündigung verbindlich gemacht.
Änderungen können auch Arbeitszeiten betreffen. Beispiel:
Bisher 100 %-Pensum → neu 80 %
Neuer Lohn: CHF 6’000 × 0.80 = CHF 4’800
Der Mitarbeiter muss entscheiden, ob er das Angebot annehmen oder ablehnen möchte. Nach Ablauf der Kündigungsfrist endet der Vertrag, falls keine Einigung erzielt wird.
Ein mittelständisches Unternehmen verzeichnet einen Umsatzrückgang von 15 %. Um Entlassungen zu vermeiden, werden Änderungskündigungen ausgesprochen. Eine 45-jährige kaufmännische Angestellte erhält eine Reduktion ihres Pensums von 100 % auf 90 %.
Bisheriger Lohn: CHF 5’500
Neuer Lohn: CHF 5’500 × 0.90 = CHF 4’950
Differenz: CHF 550 pro Monat
Jährlicher Einkommensverlust: CHF 550 × 12 = CHF 6’600
Die Mitarbeitende steht vor der Entscheidung, ob sie die Veränderung akzeptiert oder den Job verliert. Das Beispiel zeigt, wie Arbeitgeber Änderungskündigungen zur Kostensenkung nutzen, während Mitarbeitende zwischen finanziellen Einbussen und Arbeitsplatzsicherheit abwägen müssen.
Ein 38-jähriger Teamleiter soll aufgrund interner Umstrukturierungen eine weniger anspruchsvolle Funktion übernehmen. Die Firma spricht eine Änderungskündigung aus und bietet ihm die neue Rolle als Sachbearbeiter an.
Bisheriger Lohn: CHF 7’800
Neuer Lohn: CHF 6’200 (Reduktion um CHF 1’600)
Jährlicher Einkommensverlust: 1’600 × 12 = CHF 19’200
Da die neue Aufgabe keine Führungsverantwortung mehr beinhaltet, empfindet der Mitarbeitende dies als Degradierung. Er lehnt die Änderung ab und sucht eine alternative Lösung. Das Beispiel verdeutlicht, wie stark Änderungskündigungen die berufliche Identität und finanzielle Situation beeinflussen können.
Das Schweizer Obligationenrecht (OR) regelt Kündigungen, jedoch nicht ausdrücklich die Änderungskündigung. Sie wird durch die Rechtsprechung anerkannt, sofern sie:
Missbräuchlich sind Änderungskündigungen beispielsweise, wenn sie:
Mitarbeitende können eine Änderungskündigung anfechten oder Schadenersatz fordern (bis zu 6 Monatslöhne).
In wirtschaftlich angespannten Zeiten steigt die Zahl der Änderungskündigungen deutlich. Unternehmen nutzen diese Form, um Kosten zu reduzieren, ohne sofort Massenentlassungen durchzuführen.
Ab 250 Mitarbeitenden und bei umfangreichen Umstrukturierungen greift eine Sozialplanpflicht.
Beispielrechnung Überbrückung:
Lohnreduktion jährlich: CHF 10’000
Sozialplan deckt 50 % → CHF 5’000 Ausgleich
Dies mindert kurzfristig die Belastung für die Mitarbeitenden.
Für Arbeitnehmende ist eine Änderungskündigung eine erhebliche psychische und finanzielle Belastung. Sie zwingt zu Neuverhandlungen und schafft Unsicherheit. Gleichzeitig ermöglicht sie, einen Arbeitsplatz – wenn auch zu veränderten Bedingungen – zu behalten.
Für Unternehmen ist sie ein Instrument der Flexibilisierung. Sie erlaubt Anpassungen an Marktentwicklungen, ohne wertvolle Mitarbeitende zu verlieren.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht tragen Änderungskündigungen dazu bei, Restrukturierungen sozialverträglicher zu gestalten und Arbeitslosigkeit zu vermeiden, wenn Veränderungen transparent und fair umgesetzt werden.
Arbeitgeber vermeiden häufig wichtige Punkte:
Arbeitnehmende machen oft folgende Fehler:
Ein sorgfältiges Vorgehen schützt beide Seiten und vermeidet Konflikte.
Mitarbeitende können bei Änderungskündigungen aktiv werden, indem sie:
Beispiel:
Lohnreduktion CHF 800 pro Monat
Verhandlung Übergangszahlung: CHF 300 pro Monat
Effektiver Verlust: CHF 500 pro Monat
Dies ermöglicht eine sanftere finanzielle Anpassung.
Die Änderungskündigung ist ein sensibles arbeitsrechtliches Instrument, das sowohl Chancen als auch Risiken birgt. Sie ermöglicht Unternehmen notwendige Anpassungen, setzt Mitarbeitende jedoch unter erheblichen Entscheidungsdruck. Wichtig sind transparente Kommunikation, rechtlich korrekte Abläufe und faire Lösungen. Wer die Funktionsweise, Fristen und Verhandlungsmöglichkeiten kennt, kann Konflikte minimieren und tragfähige Lösungen finden – sowohl aus betrieblicher als auch aus individueller Perspektive.
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