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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Unter alternativen Heilmethoden versteht man medizinische Behandlungsformen, die ergänzend oder anstelle der klassischen Schulmedizin eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderem Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, Ayurveda oder traditionelle chinesische Medizin (TCM). Viele dieser Verfahren fokussieren auf ganzheitliche Ansätze, behandeln Körper und Psyche gemeinsam und stärken die Selbstheilungskräfte. In der Schweiz spielen sie eine wachsende Rolle – sowohl im Alltag vieler Menschen als auch im Zusatzversicherungsbereich nach VVG(Versicherungsvertragsgesetz).
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Alternative Heilmethoden gewinnen in der Schweiz zunehmend an Bedeutung, weil viele Patientinnen und Patienten eine Ergänzung zur schulmedizinischen Behandlung suchen. Besonders chronische Beschwerden – etwa Rückenschmerzen, Migräne, Schlafstörungen oder Stressbelastungen – sprechen viele Menschen auf ganzheitliche Behandlungsformen an.
Obwohl die Grundversicherung nach KVG nur wenige alternative Methoden vergütet und dies nur unter strengen Bedingungen (z. B. ausschliesslich durch Ärztinnen mit Zusatzqualifikationen), spielt der Bereich im Zusatzversicherungsumfeld eine sehr grosse Rolle. Zusatzversicherungen nach VVG übernehmen häufig den Grossteil der Kosten – je nach Modell bis zu 90 %, allerdings mit jährlichen Limiten, z. B. CHF 1000, CHF 2000 oder CHF 5000.
Damit wird deutlich: Alternative Heilmethoden ergänzen bestehende medizinische Angebote, reduzieren Medikamentenverbrauch und bieten einen patientenorientierten Zugang zur Gesundheitsförderung. Gleichzeitig bleibt die wissenschaftliche Evidenz je nach Methode unterschiedlich stark ausgeprägt, weshalb Beratung durch qualifizierte Fachpersonen wichtig ist.
Die Kosten alternativer Behandlungen hängen von der Methode, der Dauer und der Qualifikation der Therapeutinnen ab. Die meisten Behandlungen dauern 45–60 Minuten, wobei viele Anbieter mit Stundenansätzen arbeiten.
Typische Tarife:
Beispiel Kostenrechnung:
Eine Person besucht 10 Osteopathie-Sitzungen zu je CHF 140 → 10 × 140 = CHF 1400.
Hat sie eine Zusatzversicherung, die 75 % übernimmt, ergibt sich:
Sind die Leistungen jedoch auf CHF 1000 jährlich limitiert, übernimmt die Versicherung maximal diesen Betrag – auch diese Grenze wird vom Versicherer festgelegt und muss bei der Planung berücksichtigt werden.
Eine 46-jährige Frau leidet seit Jahren an Rückenschmerzen. Nach erfolgloser Physiotherapie entscheidet sie sich für Osteopathie. Sie besucht insgesamt 8 Sitzungen à CHF 130. Gesamtkosten: 8 × 130 = CHF 1040. Ihre Zusatzversicherung übernimmt 80 %, maximal CHF 1200 pro Jahr. Berechnung:
Da sie nur geringe zusätzliche Behandlungskosten hat, schöpft sie ihr Jahreslimit nicht aus. Die Therapie führt zu deutlicher Beschwerdelinderung – ein Beispiel für den praktischen Nutzen alternativer Methoden.
Ein 24-jähriger Student leidet unter Migräneattacken und probiert Akupunktur. Eine Sitzung kostet CHF 120, er benötigt 12 Behandlungen. Gesamtkosten: CHF 1440.
Seine Zusatzversicherung übernimmt 60 % bis zu einem Jahreslimit von CHF 600.
Trotz hohem Eigenanteil profitiert der Student von einer Reduktion der Migränefrequenz. Dieses Beispiel zeigt die Relevanz der Deckungsgrenzen bei Zusatzversicherungen.
Oft werden die Begriffe synonym verwendet, doch es gibt Unterschiede:
In der Schweiz liegen alternative Heilmethoden überwiegend im Bereich der Komplementärmedizin und werden ergänzend eingesetzt. Versicherungen prüfen jeweils, ob Therapeutinnen über anerkannte Diplome verfügen (z. B. EMR, ASCA), bevor sie Leistungen vergüten.
Alternative Heilmethoden sprechen unterschiedliche Gruppen an:
Diese breite Anwendung zeigt, dass die Nachfrage stark über rein medizinische Indikationen hinausgeht.
In der Schweiz ist Qualitätssicherung ein zentrales Thema. Versicherungen übernehmen alternative Heilmethoden nur, wenn Therapeutinnen anerkannte Diplome besitzen, etwa:
Diese Standards stellen sicher, dass Behandlungen fachlich korrekt durchgeführt werden. Zudem prüfen Versicherer jährlich, welche Methoden sie anerkennen und in welchem Umfang Leistungen übernommen werden.
Alternative Heilmethoden sind ein fester Bestandteil der Schweizer Gesundheitslandschaft. Sie ergänzen die Schulmedizin, bieten individualisierte und ganzheitliche Behandlungsansätze und helfen vielen Menschen bei chronischen Beschwerden oder Stress. Die Praxisbeispiele zeigen, dass Kosten und Versicherungsbedingungen je nach Methode stark variieren. Ein bewusster Umgang mit Zusatzversicherungen, Kostenlimiten und Qualitätskriterien ist entscheidend, um die Leistungen optimal zu nutzen und finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Alternative Heilmethoden bleiben damit ein wertvoller, aber sorgfältig zu planender Bestandteil moderner Gesundheitsvorsorge.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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